In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag, wird dieser abgesenkt; ein höherer Beitrag kann erhoben werden.
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Beitragsanpassung greift erst mit Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt – nicht sofort. Fällt die Neuberechnung günstiger aus, wird der Beitrag gesenkt. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag angehoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Was passiert, wenn die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag ergibt?
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.