Nach einem Schadenfall in der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz haben beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht. Wann die Kündigung zugehen muss, welche Form sie braucht und ab wann sie wirksam wird, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und innerhalb der genannten Frist beim jeweils anderen ankommen. Je nachdem, wer kündigt, gilt die Kündigung entweder direkt mit Zugang, zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt oder erst einen Monat später.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.