In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz läuft der Vertrag über die im Versicherungsschein angegebene Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss dabei die Frist von drei Monaten und die Textform beachten.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für die vereinbarte Laufzeit. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich von selbst um ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Möchten Sie oder die Allianz den Vertrag beenden, muss die Kündigung rechtzeitig vor dem Ablauf ankommen und in Textform erfolgen – etwa per E-Mail oder Brief, aus dem hervorgeht, wer sie geschickt hat.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann genau muss meine Kündigung eingehen?
Läuft Ihr Vertrag zum Beispiel am 01.01.2021 ab, muss uns Ihre Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.