In der Privathaftpflichtversicherung Komfort der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Zahlung nach § 37 Versicherungsvertragsgesetz haben kann.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Versicherungsschutz startet zu dem Termin, den Sie mit der Allianz vereinbart haben – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Zahlen Sie diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann sich der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag lösen oder von der Leistung befreit sein. Die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags ist also entscheidend für den Beginn des Schutzes.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht Komfort?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.