In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz legt der Zusatzbaustein Dienst-Haftpflicht fest, für welche Ansprüche kein Versicherungsschutz besteht. Neben den allgemeinen Ausschlüssen sind hier besonders Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten geregelt – etwa bei Löschung, fehlerhaftem Speichern oder der Weitergabe vertraulicher Informationen.
Neben den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung besteht auch kein Versicherungsschutz für folgende Ansprüche:
Elektronischer Datenaustausch:
Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich handelt um Schäden aus:
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten
- Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten
- Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch
- Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Dienst-Haftpflicht erweitert den Schutz der Privathaftpflicht, hat aber eigene Grenzen. Zusätzlich zu den bereits im Grundvertrag genannten Ausschlüssen sind hier bestimmte Schäden rund um elektronische Daten nicht abgedeckt. Wer also im dienstlichen Zusammenhang mit dem Austausch oder der Bereitstellung von Daten zu tun hat, sollte wissen, dass Schäden etwa durch verlorene, fehlerhaft gespeicherte oder weitergegebene Daten von diesem Baustein nicht übernommen werden.
Häufige Fragen
Welche Ausschlüsse gelten beim Zusatzbaustein Dienst-Haftpflicht?
Neben den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung besteht zusätzlich kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten.
Welche Datenschäden sind konkret ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden aus Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten, Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch sowie Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.
Sind vertrauliche Daten oder Informationen mitversichert?
Nein. Für Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen besteht kein Versicherungsschutz.
Gelten neben diesen Ausschlüssen noch weitere?
Ja. Die hier genannten Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025