Bei einer Beitragserhöhung in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen – erfahren Sie hier, welche Fristen gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Fristbeginn und Fristwahrung:
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wirksamwerden der Kündigung:
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz Ihren Beitrag im Tarif Smart wegen einer Neukalkulation erhöht, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei Ihnen eingeht. Damit die Frist eingehalten ist, reicht es aus, wenn Sie Ihre Kündigung rechtzeitig abschicken. Die Kündigung greift, sobald sie eintrifft – spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung gegolten hätte. Steigt lediglich die Versicherungssteuer, besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. In der Mitteilung wird auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.