Die Allianz kann in ihrer Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten – nur wenn sie in der Gesamtbetrachtung einen besseren Schutz gewähren. So erhalten Sie aktuelle Bedingungen ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes und können der Umstellung in Textform zustimmen oder sie ablehnen.
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann ihre Bedingungen von Zeit zu Zeit erneuern und Ihnen die neue Fassung in einem einfachen Verfahren anbieten – aber nur, wenn Sie insgesamt besser gestellt sind und keine wichtigen Leistungen wegfallen. Sie bekommen das Angebot rechtzeitig in Textform und können in Ruhe zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt die Umstellung als angenommen und greift zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Für Beitragsänderungen gilt diese Regelung ausdrücklich nicht.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz die Bedingungen im vereinfachten Verfahren umstellen?
Nur wenn die neuen Bedingungen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren, wesentliche Bestandteile nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden und die neuen Bedingungen frühestens ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte.
Wie und wann erhalte ich das Umstellungsangebot?
Die Allianz bietet Ihnen die Umstellung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform an, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich die neuen Bedingungen ablehne?
Sie können innerhalb von zwei Monaten in Textform ablehnen. Dann gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung weist die Allianz im Angebot besonders hin.
Gilt dieses Verfahren auch für Beitragsanpassungen?
Nein. Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.