In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsabschluss fällig, Folgebeiträge jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode. Erfahren Sie hier, welche Zahlungsperioden möglich sind und was beim SEPA-Lastschriftverfahren gilt.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Ihren ersten Beitrag zahlen Sie direkt nach dem Vertragsabschluss – oder erst dann, wenn ein später vereinbarter Versicherungsschutz beginnt. Danach fällt der Beitrag regelmäßig am ersten Tag des Monats an, in dem Ihre gewählte Zahlungsperiode startet. Wie oft Sie zahlen und auf welchem Weg, richtet sich nach Ihrem Antrag und Ihrem Versicherungsschein. Klappt eine Lastschrift aus einem von Ihnen zu verantwortenden Grund nicht, kann die Allianz künftig eine andere Zahlungsart verlangen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wurde ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und Sie haben dies zu vertreten, kann die Allianz für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Wo finde ich meine vereinbarte Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.