In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – andernfalls kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Termin, der im Vertrag vereinbart wurde – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig. Zahlen Sie diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von seiner Leistung frei werden.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen zum Versicherungsbeginn gelten im Tarif Premium der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz.