Nach einem Versicherungsfall in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz dürfen beide Vertragsparteien das Versicherungsverhältnis kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Form die Kündigung braucht und ab wann sie wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schadenfall, haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wichtig sind dabei die Frist von einem Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen und die Textform, etwa per E-Mail oder Brief. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Ab wann wird die Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Wenn der Versicherer kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.