In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag, wird dieser gesenkt; bei einem höheren Beitrag ist eine Erhöhung möglich.
Zeitpunkt der Anpassung:
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
Auswirkung der Neukalkulation:
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Beitrag neu berechnet, greift die Änderung erst mit der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Fällt die Neuberechnung günstiger aus, wird der Beitrag gesenkt. Fällt sie höher aus, kann der Beitrag angehoben werden. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Wird der Beitrag bei einer günstigeren Neukalkulation gesenkt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Verpflichtung, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag auch erhöht werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Premium der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025