Erhöht sich in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz der Beitrag durch eine Neukalkulation, haben Sie ein Kündigungsrecht: Sie erfahren, welche Fristen gelten, wann die Mitteilung zugehen muss und ab wann Ihre Kündigung wirksam wird.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Fristbeginn und Fristwahrung:
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Beitrag wegen einer Neukalkulation angehoben, dürfen Sie Ihren Vertrag beenden. Dafür haben Sie einen Monat ab dem Erhalt der Mitteilung Zeit, und die Allianz weist Sie in dieser Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hin. Steigt lediglich die Versicherungssteuer, gilt dieses besondere Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wann darf ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Muss ich rechtzeitig über die Beitragserhöhung informiert werden?
Ja. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen, und Sie werden darin auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?