Wer mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz unzufrieden ist, hat mehrere Anlaufstellen: die direkte Beschwerde beim Versicherer oder Vermittler, das Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen, die Aufsicht durch die BaFin sowie den offenen Rechtsweg. Hier erfahren Sie, welche Wege es gibt und welche Werte für den Ombudsmann gelten.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin:
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen:
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen.
Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Website: www.versicherungsombudsmann.de.
- Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
- Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden.
- Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
- Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
- Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
- Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht:
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg:
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Tierhalter-Haftpflichtversicherung unzufrieden sind, können Sie sich zuerst direkt an den Versicherer oder Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht weiter, gibt es mit dem Ombudsmann für Versicherungen eine neutrale Schlichtungsstelle. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Und ganz unabhängig von all diesen Wegen bleibt Ihnen jederzeit der Gang vor Gericht offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde zuerst wenden?
Sie können sich direkt an den Versicherer oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin wenden. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer kann das Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen nutzen?
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf dabei 100.000 Euro nicht übersteigen.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist der Versicherer an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Kann ich mich auch an die Versicherungsaufsicht wenden?
Ja. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Kann ich trotz Beschwerde auch vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.