Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz schützt Sie und mitversicherte Personen bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn Ihr Tier einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschaden verursacht. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Die Tierhalter-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche wegen Schäden gegen Sie geltend, die Ihr Tier verursacht hat.
- Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Springt Ihr Tier ein, wenn es einem anderen Menschen einen Schaden zufügt und dafür berechtigte Ansprüche gegen Sie gestellt werden. Es muss sich um einen gesetzlichen, privatrechtlichen Haftpflichtanspruch handeln, der Schaden muss während der Laufzeit der Versicherung eintreten, und es muss ein Personen-, Sach- oder daraus folgender Vermögensschaden vorliegen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Schädigung eintritt – nicht, wann die Ursache dafür gesetzt wurde.
Häufige Fragen
Welches Risiko ist versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche wegen eines von Ihrem Tier verursachten Schadens geltend, es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten und Folge ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personen-, Sach- sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden, die als Folge des Schadenereignisses entstehen.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Wer ist neben mir geschützt?
Die Tierhalter-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen.