In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz gibt es klar geregelte Fälle ohne Versicherungsschutz: von nicht privater Tierhaltung über Vorsatz, Schäden von Angehörigen und die Übertragung von Krankheiten bis hin zu Fahrzeugen. Zusätzlich zeigt der Beitrag, dass der Schutz weltweit gilt, solange der Wohnsitz in Deutschland liegt.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierhalter-Haftpflicht umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie: Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
Ausschlüsse und Einschränkungen im Überblick
Nicht private Tierhaltung: Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres
- für landwirtschaftliche Zwecke
- für gewerbliche Zuchtzwecke
- für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke
- bei einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
- zur Ausübung der Jagd
- für eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung (z. B. als Sprengstoffsuchhund)
Vorsatz: Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle von Angehörigen: Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
- die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen: Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen. Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Asbest: Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Übertragung von Krankheiten: Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
- Schäden, die aus der Übertragung einer Krankheit resultieren
- Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Abhandengekommene Sachen: Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger: Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, Besitzers bzw. Besitzerin, Halters bzw. Halterin oder Führers bzw. Führerin eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhalter-Haftpflicht springt nur ein, wenn Sie Ihr Tier privat halten. Sobald das Tier gewerblich, beruflich, in der Landwirtschaft, für die Jagd oder in einer untypischen Rolle genutzt wird, greift der Schutz nicht. Auch absichtlich verursachte Schäden, Ansprüche innerhalb der eigenen Familie sowie bestimmte Sonderfälle wie Asbest, Krankheitsübertragung, verlorene Sachen oder Schäden durch Fahrzeuge sind ausgenommen. Wichtig zu wissen: Grobe Fahrlässigkeit bleibt versichert, und der Schutz begleitet Sie weltweit, wenn Ihr Zuhause in Deutschland ist.
Häufige Fragen
Sind grob fahrlässig verursachte Schäden versichert?
Ja. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz. Nur vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle sind ausgeschlossen.
Ist die gewerbliche Nutzung meines Tieres mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres für landwirtschaftliche Zwecke, für gewerbliche Zuchtzwecke, für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke, bei einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art, zur Ausübung der Jagd sowie für eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. So sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Sind Schäden von Familienangehörigen mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den versicherten Personen gehören. Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Besteht Schutz bei der Übertragung von Krankheiten?
Grundsätzlich sind Ansprüche wegen Schäden aus der Übertragung einer Krankheit sowie Sachschäden durch Krankheiten Ihrer Tiere ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.