In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz begrenzen mehrere Regelungen die Entschädigung: die vereinbarte Versicherungssumme, eine mögliche Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen im Versicherungsjahr, eine optionale Selbstbeteiligung sowie Mehraufwand, der durch Ihr Verhalten entsteht.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme:
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten:
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr:
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- auf derselben Ursache oder
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung:
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand:
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe und unter welchen Bedingungen im Schadenfall gezahlt wird. Maßgeblich ist die vereinbarte Versicherungssumme, die pro Versicherungsfall die Obergrenze bildet. Zusätzlich können eine Begrenzung bei mehreren Schäden pro Jahr und eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Was konkret für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadenfall?
Die zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden die Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Schäden als ein Versicherungsfall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Als Zeitpunkt gilt der erste dieser Versicherungsfälle.
Muss ich mich an einem Schaden beteiligen?
Nur wenn besonders vereinbart. Dann beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Was passiert, wenn eine Schadenerledigung an meinem Verhalten scheitert?
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.