Nach einem Schadenfall in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz haben sowohl Sie als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Hier erfahren Sie, welche Frist gilt, in welcher Form die Kündigung erfolgen muss und ab wann sie wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, dürfen beide Seiten – Sie und der Versicherer – den Vertrag beenden. Wichtig sind dabei drei Punkte: die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen ankommen, sie muss in Textform (etwa per E-Mail oder Brief) erfolgen, und je nachdem, wer kündigt, gilt ein anderer Zeitpunkt für das Wirksamwerden.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen – also sowohl Sie als auch der Versicherer.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam; Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird dessen Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025