In der Privathaftpflichtversicherung Smart der Allianz legen Sie mit der gewählten Variante fest, wer neben Ihnen mitversichert ist – von Single über Single mit Kindern bis Paar und Familie. Welche Variante gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein. Hier erfahren Sie, wann Kinder, Partner und weitere Personen im Versicherungsschutz eingeschlossen sind und wann die Mitversicherung endet.
Sie können in der Privat-Haftpflicht wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an. Bitte beachten Sie: Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single:
In dieser Variante sind nur Sie als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin versichert.
Single mit Kind(ern):
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder.
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar:
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
- (1) Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert. Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie:
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
a) Ehepartner:in / Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- (1) Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- (2) Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder.
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- (1) die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- (2) sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- (1) Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind. Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
- (2) die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Je nach gewähltem Modell entscheidet sich, wer außer Ihnen selbst über den Vertrag abgesichert ist. Wählen Sie „Single“, gilt der Schutz nur für Sie. Mit „Single mit Kind(ern)“ kommen Ihre Kinder hinzu, mit „Paar“ Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin und mit „Familie“ zusätzlich Kinder und weitere im Haushalt lebende Personen. Bei Kindern, die auswärts leben, endet der Schutz, sobald sie nach Studium oder Ausbildung erstmals dauerhaft berufstätig werden und eigenes Geld verdienen. Ausschlaggebend bleibt stets die Variante, die in Ihrem Versicherungsschein steht.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, welche Variante ich abgeschlossen habe?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind Kinder auch mitversichert, wenn sie nicht bei mir wohnen?
Ja. In den Varianten „Single mit Kind(ern)“ und „Familie“ sind Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen. Die Mitversicherung endet jedoch nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald sie zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Ist mein Partner in der Variante „Paar“ immer mitversichert?
Mitversichert sind Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder eingetragener Lebenspartner bzw. eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Ist der Partner bzw. die Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie ebenfalls mitversichert.
Sind in der Variante „Paar“ auch Kinder mitversichert?
Nein. Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind in der Variante „Paar“ nicht mitversichert.
Wer ist in der Variante „Familie“ als sonstige Person mitversichert?
Mitversichert sind Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind (Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners), sowie die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.