Im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz sind neben Ihnen auch weitere Personen abgesichert: Au-pairs und Austauschschüler:innen, in Ihrem Haushalt beschäftigte oder gefälligkeitshalber tätige Personen sowie Notfallhelfer:innen. Hier erfahren Sie, wer genau mitversichert ist und welche Ausschlüsse gelten.
Mitversichert sind immer auch die nachfolgend genannten Personen:
Au-pairs und andere vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen
Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind. Dies sind insbesondere:
- Au-pairs
- Austauschschüler:innen
Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
Mitversichert sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie.
Beispiel: Ihre angestellte Haushaltshilfe oder Ihre Kinderbetreuerin ist mitversichert.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen.
Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Notfallhelfer:in
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Beispiel: Beim Versuch, Ihnen nach einem Skiunfall zu helfen, schädigt der Helfer einen anderen Skifahrer.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Smart schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch bestimmte Menschen in Ihrem Umfeld. Dazu zählen zeitweise in Ihren Haushalt aufgenommene Personen wie Au-pairs, Menschen, die in Ihrem Haushalt arbeiten oder Ihnen aus Gefälligkeit helfen, sowie Personen, die Ihnen in Notfällen zur Seite stehen. In einigen Fällen greift der Schutz allerdings nicht, etwa bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder wenn eine andere Haftpflichtversicherung zuständig ist.
Häufige Fragen
Ist mein Au-pair über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind, insbesondere Au-pairs und Austauschschüler:innen. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
Ist meine Haushaltshilfe mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie – zum Beispiel eine angestellte Haushaltshilfe oder Kinderbetreuerin. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Ist der Nachbar mitversichert, der auf mein Haus aufpasst?
Ja. Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen. Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Sind Notfallhelfer mitversichert?
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind. Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025