In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz sind neben Ihnen auch weitere Personen mitversichert – etwa Au-pairs und Austauschschüler:innen, im Haushalt beschäftigte oder gefälligkeitshalber tätige Personen sowie Notfallhelfer:innen. Erfahren Sie, wer genau geschützt ist und welche Ausschlüsse gelten.
Mitversichert sind immer auch die nachfolgend genannten Personen:
Au-pairs und andere vorübergehend in Ihren Haushalt eingegliederte Personen
Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind. Dies sind insbesondere:
- Au-pairs
- Austauschschüler:innen
Es besteht kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
In Ihrem Haushalt beschäftigte Personen
Mitversichert sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie.
Beispiel: Ihre angestellte Haushaltshilfe oder Ihre Kinderbetreuerin ist mitversichert.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen.
Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Notfallhelfer:in
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind.
Beispiel: Beim Versuch, Ihnen nach einem Skiunfall zu helfen, schädigt der Helfer einen anderen Skifahrer.
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für Sie selbst, sondern erstreckt sich auch auf bestimmte weitere Personen in Ihrem Umfeld. Dazu zählen Menschen, die vorübergehend in Ihrem Haushalt leben, die für Sie im Haushalt tätig sind oder Ihnen helfen, sowie Personen, die Ihnen in einem Notfall zur Seite stehen. Für einige dieser Gruppen gibt es jedoch klare Grenzen – etwa wenn eine andere Haftpflichtversicherung greift oder wenn es sich um berufliche Helfer:innen handelt.
Häufige Fragen
Sind Au-pairs und Austauschschüler:innen mitversichert?
Ja. Mitversichert sind Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr bei Ihnen leben und in Ihren Haushalt eingegliedert sind – insbesondere Au-pairs und Austauschschüler:innen. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, soweit eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (Subsidiarität).
Ist meine Haushaltshilfe mitversichert?
Ja. Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, sind während der Ausübung ihrer Tätigkeit für Sie mitversichert – zum Beispiel eine angestellte Haushaltshilfe oder Kinderbetreuerin. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Ist ein Nachbar mitversichert, der gefälligkeitshalber hilft?
Ja. Mitversichert sind auch Personen, die gefälligkeitshalber in Ihrem Haushalt Dienste für Sie übernehmen. Beispiel: Der Nachbar, der während Ihres Urlaubs Ihr Haus betreut, ist mitversichert.
Wer gilt als mitversicherte:r Notfallhelfer:in?
Mitversichert sind Personen, die Ihnen oder mitversicherten Personen bei Notfällen Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die der helfenden Person durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind. Nicht mitversichert sind berufliche oder ehrenamtliche Helfer:innen, zum Beispiel Rettungssanitäter:innen oder Feuerwehrleute.