In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz müssen Sie besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Kündigung sowie den ganzen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen – was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Am Eingang zu Ihrem Haus war kein Treppengeländer installiert, weshalb eine Person stürzte. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- (1) Wir sind berechtigt zu kündigen.
- (2) Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Situation eine erkennbare Gefahr für andere darstellt, kann der Versicherer Sie auffordern, diese innerhalb einer angemessenen Zeit zu beheben. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das Auswirkungen auf Ihren Vertrag und auf die Leistung des Versicherers haben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist eine Obliegenheit vor dem Versicherungsfall?
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die Sie beachten müssen. Vor Eintritt des Versicherungsfalls gehört dazu, besonders gefahrdrohende Umstände auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Muss ich gefahrdrohende Umstände immer beseitigen?
Nein. Die Pflicht gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen hat es, wenn ich gefahrdrohende Umstände nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Können Sie ein Beispiel für einen gefahrdrohenden Umstand nennen?
Ja. Ein Beispiel ist ein fehlendes Treppengeländer am Hauseingang, wegen dessen eine Person stürzte. Der Versicherer reguliert den Schaden und bittet danach, zur Vermeidung weiterer Schäden ein Geländer anzubringen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025