In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz sichert der Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht private Inhaber von im Inland gelegenen Öltanks sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und beauftragte Verwalter oder Betreuer ab. Erfahren Sie, welche Personen versichert sind, welche Ansprüche ausgeschlossen bleiben und wann auf einen Regress gegenüber Angehörigen verzichtet wird.
Versicherte Personen im Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht:
- Versichert sind Sie als privater Inhaber bzw. private Inhaberin von im Inland gelegenen Öltanks.
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (nachfolgend WEG) ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen (nachfolgend Eigentümer:in) versichert.
- Versichert sind auch Personen, die für Sie oder die WEG die Verwaltung oder Betreuung des Öltanks übernommen haben.
Beispiel: Hausmeister, Wohnungsverwalter, Insolvenzverwalter
Ausgeschlossen sind:
Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten handelt.
Beispiel: Ihr Hausmeister ist unachtsam und rutscht auf Öl aus, welches aus Ihrem Öltank ausgelaufen ist.
Regressverzicht bei Angehörigen:
Ist ein Angehöriger von Ihnen Miteigentümer bzw. Miteigentümerin des Öltanks, verzichten wir im Schadenfall auf einen Regress aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder und Pflegeeltern und -kinder.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein schützt Sie als privaten Öltank-Inhaber und – bei Eigentümergemeinschaften – die gesamte Gemeinschaft. Auch Menschen, die den Öltank für Sie verwalten oder betreuen, sind mitversichert. Nicht abgedeckt sind Personenschäden, die als Arbeits- oder Dienstunfall beziehungsweise als Berufskrankheit gelten. Ist ein naher Angehöriger Miteigentümer, wird im Schadenfall auf einen Regress verzichtet. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer ist über den Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht versichert?
Versichert sind Sie als privater Inhaber bzw. private Inhaberin von im Inland gelegenen Öltanks. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer:innen versichert.
Sind auch Verwalter oder Betreuer des Öltanks mitversichert?
Ja. Versichert sind auch Personen, die für Sie oder die WEG die Verwaltung oder Betreuung des Öltanks übernommen haben, zum Beispiel Hausmeister, Wohnungsverwalter oder Insolvenzverwalter.
Welche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle, Dienstunfälle und Berufskrankheiten handelt.
Was gilt, wenn ein Angehöriger Miteigentümer des Öltanks ist?
Ist ein Angehöriger von Ihnen Miteigentümer bzw. Miteigentümerin des Öltanks, wird im Schadenfall auf einen Regress aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung verzichtet.
Wer zählt als Angehöriger?
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder und Pflegeeltern und -kinder.