Der Zusatzbaustein Wohnungs-Haftpflicht der Privathaftpflichtversicherung der Allianz schließt bestimmte Ansprüche vom Versicherungsschutz aus: fremde Risiken, das Verändern von Grundwasserverhältnissen sowie das Halten und Hüten von Tieren. Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen.
Neben den Ausschlüssen unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung besteht auch kein Versicherungsschutz für folgende Ansprüche:
- Fremde Risiken: Ansprüche aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die weder dem versicherten Risiko eigen noch ihm sonst zuzurechnen sind.
- Grundwasser: Ansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse.
- Tiere: Ansprüche aus dem Halten und Hüten von Tieren.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Wohnungs-Haftpflicht deckt nicht jede Situation ab. Für bestimmte Bereiche greift der Versicherungsschutz nicht: wenn Ansprüche aus Risiken entstehen, die nichts mit dem versicherten Risiko zu tun haben, wenn Grundwasserverhältnisse verändert werden oder wenn es um das Halten und Hüten von Tieren geht. Diese Punkte gelten zusätzlich zu den bereits in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüssen.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche sind im Zusatzbaustein Wohnungs-Haftpflicht ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus fremden Risiken, aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse sowie aus dem Halten und Hüten von Tieren.
Sind Schäden durch das Halten von Tieren mitversichert?
Nein. Ansprüche aus dem Halten und Hüten von Tieren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt bei einer Veränderung der Grundwasserverhältnisse?
Ansprüche aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse sind nicht versichert.
Gelten neben diesen Ausschlüssen noch weitere?
Ja. Zusätzlich zu diesen Ausschlüssen gelten die Ausschlüsse unter Ziffer 2.3 der Versicherungsbedingungen Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet der Ausschluss „fremde Risiken“?
Damit sind Ansprüche aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen gemeint, die weder dem versicherten Risiko eigen noch ihm sonst zuzurechnen sind.