Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Smart schützt vor Ansprüchen Dritter – doch bei Ansprüchen zwischen den versicherten Personen gelten besondere Regeln. Erfahren Sie, welche Forderungen ausgeschlossen sind und wann trotzdem Versicherungsschutz besteht, etwa bei der Nachbarin oder bei Regressansprüchen.
Mit Ihrer Tierhalter-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter. Nicht versichert sind daher:
- Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen
- Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander
Versicherungsschutz besteht jedoch:
- bei Ansprüchen gegen Sie von mitversicherten Personen, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, zum Beispiel Ihre Nachbarin, die sich gelegentlich um Ihr Tier kümmert
- bei Personenschäden für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Voraussetzung ist, dass Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhalter-Haftpflicht ist dafür da, Schäden gegenüber Außenstehenden abzudecken. Streitigkeiten oder Forderungen innerhalb Ihres eigenen Haushalts – also zwischen Personen, die zusammen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben – sind grundsätzlich nicht abgesichert. Anders sieht es aus, wenn eine mitversicherte Person außerhalb Ihres Haushalts betroffen ist oder wenn bestimmte Träger nach einem Personenschaden Regress fordern.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche von Personen aus meinem eigenen Haushalt versichert?
Nein. Ansprüche gegen Sie von mitversicherten Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind nicht versichert. Ebenso wenig Ihre eigenen Ansprüche gegen mitversicherte Personen sowie Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.
Ist meine Nachbarin abgesichert, wenn sie sich um mein Tier kümmert?
Ja. Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen gegen Sie von mitversicherten Personen, die nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben – zum Beispiel Ihre Nachbarin, die sich gelegentlich um Ihr Tier kümmert.
Sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern versichert?
Ja, bei Personenschäden besteht Versicherungsschutz für Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern aufgrund eines gesetzlichen Forderungsübergangs. Voraussetzung ist, dass Schädiger bzw. Schädigerin und geschädigte Person nicht als Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Wogegen versichert mich die Tierhalter-Haftpflicht grundsätzlich?
Mit Ihrer Tierhalter-Haftpflicht versichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter.