In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Smart der Allianz gibt es klare Grenzen: Von der nicht privaten Tierhaltung über vorsätzlich herbeigeführte Schäden bis zu Fällen mit Angehörigen, Asbest, Krankheitsübertragung oder Fahrzeugen erfahren Sie hier, wann kein Versicherungsschutz besteht und wo Sie weltweit abgesichert sind.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Tierhalter-Haftpflicht umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherten Risiken ergeben.
Ausschlüsse – was ist das genau?
Nicht private Tierhaltung:
Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres
- für landwirtschaftliche Zwecke
- für gewerbliche Zuchtzwecke
- für sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke
- bei einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art
- zur Ausübung der Jagd
- für eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung (z. B. als Sprengstoffsuchhund)
Vorsatz:
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz.
Schadenfälle von Angehörigen:
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen,
- die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- die zu den im Versicherungsvertrag versicherten Personen gehören.
Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Asbest:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Übertragung von Krankheiten:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen:
- Schäden, die aus der Übertragung einer Krankheit resultieren
- Sachschäden, die durch Krankheiten Ihnen gehörender oder von Ihnen gehaltener oder veräußerter Tiere entstanden sind
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Abhandengekommene Sachen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche durch das Abhandenkommen von Sachen.
Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger:
Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin, Besitzers bzw. Besitzerin, Halters bzw. Halterin oder Führers bzw. Führerin eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhalter-Haftpflicht springt für Schäden ein, die Ihr privat gehaltenes Tier verursacht. Nutzen Sie das Tier hingegen gewerblich, beruflich, für die Jagd oder in ähnlicher untypischer Weise, greift der Schutz nicht. Auch Schäden, die Sie absichtlich herbeiführen, sowie bestimmte Konstellationen mit engen Angehörigen, vertraglichen Zusagen, Asbest, Krankheitsübertragung, verlorenen Sachen oder Fahrzeugen bleiben außen vor. Wichtig: Diese Erläuterung ist nur eine Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Punkte.
Häufige Fragen
Ist die gewerbliche oder berufliche Nutzung meines Tieres mitversichert?
Nein. Nicht versichert ist die Nutzung des Tieres für landwirtschaftliche, gewerbliche Zucht- oder sonstige gewerbliche, betriebliche oder berufliche Zwecke sowie für die Jagd oder eine der privaten Tierhaltung untypische Verwendung.
Besteht Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit?
Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht Versicherungsschutz. Führen Sie den Versicherungsfall jedoch vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Sind Schäden gegenüber meinen Angehörigen abgedeckt?
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den im Vertrag versicherten Personen gehören. Als Angehörige gelten Verwandte 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und -kinder sowie Pflegeeltern und -kinder.
Bin ich auch im Ausland versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben – zum Beispiel während des Urlaubs, eines Studienaufenthalts oder eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.
Sind Schäden durch Krankheitsübertragung ausgeschlossen?
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Übertragung einer Krankheit sowie Sachschäden durch Krankheiten Ihrer Tiere. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.