In der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung im Tarif Komfort gelten bereits vor einem Schadenfall bestimmte Obliegenheiten: Besonders gefahrdrohende Umstände müssen auf Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigt werden. Wer dies unterlässt, riskiert eine Kündigung oder den ganzen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes.
Im Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gelten folgende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) und deren Rechtsfolgen – Was müssen Sie genau beachten?
Beseitigung gefahrdrohender Umstände:
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Beispiel: Ihr Hund beißt zum wiederholten Mal einen Dritten. Wir werden den Schaden regulieren und Sie daraufhin bitten, zur Vermeidung weiterer Schäden dem Tier einen Maulkorb anzulegen.
Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung dieser gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung unserer beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Welche Folgen kann die Nichtbeseitigung für Sie haben?
Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände nicht, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wenn von Ihrem Tier eine besondere Gefahr ausgeht, kann die Allianz Sie auffordern, diese Gefahr innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen – etwa durch das Anlegen eines Maulkorbs. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann das Konsequenzen für Ihren Versicherungsschutz haben. Nur wenn die Beseitigung für Sie unzumutbar wäre, gilt diese Pflicht nicht.
Häufige Fragen
Was muss ich vor einem Versicherungsfall beachten?
Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie auf Verlangen der Allianz innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Was ist ein Beispiel für einen gefahrdrohenden Umstand?
Wenn Ihr Hund zum wiederholten Mal einen Dritten beißt, kann die Allianz den Schaden regulieren und Sie bitten, dem Tier zur Vermeidung weiterer Schäden einen Maulkorb anzulegen.
Welche Folgen hat es, wenn ich gefahrdrohende Umstände nicht beseitige?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist die Allianz berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gilt die Beseitigungspflicht immer?
Nein. Sie gilt nicht, soweit die Beseitigung der gefahrdrohenden Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.