Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Komfort der Allianz werden die Beiträge bestehender Verträge alle drei Kalenderjahre im Rahmen einer Neukalkulation überprüft. Dabei fließen die Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation ein – nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik.
Turnus der Beitragsanpassung:
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir alle drei Kalenderjahre die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Grundlagen der Neukalkulation:
- Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen und Kosten.
- Zugrunde gelegt wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was bei der Neukalkulation unverändert bleibt:
- Der Gewinnansatz darf nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Zusammenfassung und Datengrundlage:
- Für die Neukalkulation werden Tierhalter-Haftpflichtversicherungen zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Falls unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
In regelmäßigen Abständen wird geprüft, ob der Beitrag noch zur tatsächlichen Schaden- und Kostenlage passt. Steigen oder sinken die Aufwendungen, kann der Beitrag entsprechend angepasst werden. Grundlage sind fachlich anerkannte Rechenmethoden, wobei bestehende Vorteile wie Nachlässe erhalten bleiben und der Gewinnanteil nicht erhöht werden darf. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge bestehender Verträge werden alle drei Kalenderjahre im Rahmen einer Neukalkulation überprüft.
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden Veränderungen der Schadenaufwendungen und Kosten sowie neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Kann der Gewinnansatz bei der Neukalkulation erhöht werden?
Nein. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Auch gewährte Nachlässe dürfen nicht verändert werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.