Wann der Versicherungsschutz im Komfort-Tarif der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz startet, hängt von der rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags ab. Erfahren Sie, welche Rolle § 37 des Versicherungsvertragsgesetzes für Rücktritt und Leistungsfreiheit spielt.
Im Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für den Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Schutz wie vereinbart startet, sollten Sie den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag pünktlich überweisen. Bleibt diese Zahlung aus, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von seiner Leistungspflicht befreit sein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Regelung ist maßgeblich?
Maßgeblich ist § 37 Versicherungsvertragsgesetz, der die Folgen einer nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags regelt.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten für den Tarif Komfort der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz.