Für den Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gilt deutsches Recht. Erfahren Sie, welche Gerichtsstände maßgeblich sind – etwa bei Schadenereignissen im Ausland oder bei einem Umzug in einen Staat außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- (1) Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- (2) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Grundsätzlich greifen die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich gelten besondere Regelungen: Bei einem Schadenereignis im Ausland, wenn Sie bei Vertragsabschluss in Deutschland ansässig waren, sind deutsche Gerichte zuständig. Ziehen Sie in einen Staat außerhalb der genannten Länder um, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände sind maßgeblich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend gelten die vereinbarten Sonderregelungen für Auslandsschäden und für einen Umzug ins Ausland.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich ins Ausland umziehe?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.