In der Privathaftpflichtversicherung Premium der Allianz gilt der Schutz der Privat-Haftpflicht für Sie als Versicherungsnehmer, während auch mit Ihnen zusammenlebende Personen als Mitversicherte profitieren – geltend machen können die Versicherungsleistung jedoch nur Sie selbst.
Der Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als „Privat-Haftpflicht“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin.
Von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind die Person, mit der der Vertrag geschlossen ist. Der Versicherungsschutz erstreckt sich zusätzlich auf weitere Personen in Ihrem Umfeld, etwa solche, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Diese gelten als mitversichert. Wenn es um das Einfordern der Leistung geht, sind allein Sie als Versicherungsnehmer dazu berechtigt.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Privat-Haftpflicht?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin. Zusätzlich profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben, als Mitversicherte.
Wer gilt als Mitversicherter?
Als Mitversicherte gelten andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben.
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin geltend machen.
Können auch Mitversicherte die Leistung selbst einfordern?
Nein. Mitversicherte profitieren zwar vom Schutz, geltend machen kann die Versicherungsleistung aber nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin.