Erhöht die Allianz in der Privathaftpflichtversicherung Premium den Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag kündigen. Wann die Frist beginnt, wie sie gewahrt bleibt und warum eine reine Steuererhöhung nicht dazuzählt, lesen Sie hier.
Ihre Rechte nach Mitteilung der Anpassung:
- Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
- Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist.
- Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
- Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
- Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Beitrag wegen einer Neukalkulation teurer, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie ab dem Eingang der Mitteilung einen Monat Zeit. Die Mitteilung erreicht Sie rechtzeitig vor der Erhöhung und weist Sie auf dieses Recht hin. Steigt nur die Versicherungssteuer, gilt dieses Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung Ihrer Kündigung.
Wann muss mir die Mitteilung über die Erhöhung zugehen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Darin werden Sie auf Ihr Kündigungsrecht hingewiesen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Kann ich auch kündigen, wenn nur die Versicherungssteuer steigt?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich kein Kündigungsrecht.