Nach einem Schadenfall in der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Premium können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, welche Frist gilt, warum die Textform nötig ist und ab wann eine Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Schadenfall eingetreten, dürfen sowohl Sie als auch die Allianz den Vertrag beenden. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und den Absender erkennen lassen. Je nachdem, wer kündigt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen die Kündigung greift.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schadenfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam; Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt die Allianz, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.