Für den Tarif Premium der Privathaftpflichtversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regelungen zum Gerichtsstand – etwa bei Schadenereignissen im Ausland oder einem Wohnsitzwechsel in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- (1) Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- (2) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo bei einem Schadenereignis im Ausland oder nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland Klage erhoben werden kann. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände sind vereinbart?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, ergänzt um besondere Regelungen für Schadenereignisse im Ausland und für einen Wohnsitzwechsel ins Ausland.
Wo kann ich klagen, wenn das schädigende Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.