In der Privathaftpflichtversicherung Basis der Allianz können Sie zwischen den Varianten Single, Single mit Kind(ern), Paar und Familie wählen und so festlegen, welche Personen mitversichert sind. Welche Variante für Sie gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein – mit klaren Regeln für Partner, Kinder und weitere Angehörige.
Sie können in der Privat-Haftpflicht wählen, welche Personen mitversichert sein sollen. Hierfür bieten wir die folgenden Varianten an.
Bitte beachten Sie: Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Single
In dieser Variante sind nur Sie als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin versichert.
Single mit Kind(ern)
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin Ihre Kinder mitversichert, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
Paar
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
- Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin sind in dieser Variante nicht mitversichert.
Familie
In dieser Variante sind neben Ihnen als unser Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin mitversichert:
a) Ehepartner:in / Lebenspartner:in
Mitversichert sind auch:
- Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin oder Ihr eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre eingetragene Lebenspartnerin, egal wo diese Person wohnt, oder
- Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, ist er bzw. sie auch mitversichert.
b) Kinder
Mitversichert sind Ihre Kinder und die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin, egal wo diese wohnen.
Beispiel: leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege-, Stiefkinder
Für Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen, gilt: Die Mitversicherung endet nach dem Abschluss ihres Studiums oder ihrer Ausbildung, sobald diese zu arbeiten beginnen. Dies ist der Fall, wenn:
- die Kinder zum ersten Mal eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit (nicht nur Nebenjob) ausüben und
- sie dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Beispiel: Ihre Tochter wohnt während des Studiums nicht bei Ihnen. Dennoch ist sie bei Ihnen mitversichert. Nach ihrem Studium beginnt sie eine Festanstellung in einer Firma. Sie ist nun nicht mehr bei Ihnen mitversichert und benötigt eine eigene Privat-Haftpflicht.
Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
c) Sonstige Personen
Mitversichert sind auch:
- Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und mit Erstwohnsitz dort gemeldet sind. Beispiel: Ihre Eltern/Großeltern, die Enkel Ihres Partners
- die Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind
Was bedeutet das konkret?
Je nach gewählter Variante sind unterschiedlich viele Personen über Ihre Privat-Haftpflicht abgesichert – von Ihnen allein bis hin zu Partner, Kindern und weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen. Maßgeblich ist immer die Variante, die in Ihrem Versicherungsschein eingetragen ist. Diese Übersicht dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wo finde ich, welche Variante bei mir gilt?
Welche Variante Sie versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Sind Kinder mitversichert, wenn sie nicht bei mir wohnen?
Ja, in den Varianten „Single mit Kind(ern)“ und „Familie“ sind Kinder unabhängig vom Wohnort mitversichert. Die Mitversicherung endet jedoch nach Abschluss von Studium oder Ausbildung, sobald sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und dabei ein eigenes Einkommen erzielen.
Ist mein Partner in der Variante „Paar“ auch ohne Trauschein versichert?
Ja. Mitversichert ist Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin, der bzw. die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist – ebenso wie Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner unabhängig vom Wohnort.
Sind Kinder in der Variante „Paar“ mitversichert?
Nein. In der Variante „Paar“ sind Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin nicht mitversichert.
Sind Angehörige in einer Pflegeeinrichtung mitversichert?
Ja. Kinder in einer Pflegeeinrichtung sind immer mitversichert. In den Varianten „Paar“ und „Familie“ bleibt auch der Partner in einer Pflegeeinrichtung mitversichert. In der Variante „Familie“ gilt dies zusätzlich für Eltern oder Großeltern von Ihnen oder Ihrem Partner, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025