Die Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis schützt Sie und mitversicherte Personen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – nicht aus Beruf oder Gewerbe. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen und was als Schadenereignis gilt.
Die Privat-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens:
- (1) als Privatperson,
- (2) nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- (1) Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend.
- (2) Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- (3) Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- (4) Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie oder mitversicherte Personen im Alltag als Privatperson jemandem einen Schaden zufügen und dieser dafür Schadenersatz von Ihnen fordert. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden. Schäden, die im Rahmen eines Berufes oder Gewerbes entstehen, gehören nicht zu diesem Schutz. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Schaden beim Dritten eintritt.
Häufige Fragen
Wer ist über die Privathaftpflicht abgesichert?
Versichert sind Sie selbst und die mitversicherten Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Sind berufliche oder gewerbliche Schäden mitversichert?
Nein. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson, nicht jedoch aus den Gefahren eines Berufes oder Gewerbes.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend, es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten und Folge ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.
Welche Schadenarten sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personenschäden, Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden als Folge des Schadenereignisses.