In der Privathaftpflichtversicherung Basis der Allianz begrenzen mehrere Faktoren die Entschädigung: die vereinbarte Versicherungssumme, mögliche Begrenzungen bei mehreren Versicherungsfällen pro Jahr, eine Selbstbeteiligung sowie Regelungen zu Kosten und zum Mehraufwand durch Ihr Verhalten. Hier erfahren Sie, was hinter jeder Leistungsgrenze steckt.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme:
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten:
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr:
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- (1) auf derselben Ursache oder
- (2) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung:
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand aufgrund Ihres Verhaltens:
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe und unter welchen Bedingungen im Schadenfall gezahlt wird. Maßgeblich ist die vereinbarte Versicherungssumme; separate Kosten werden darauf nicht angerechnet. Je nach Vereinbarung können mehrere Schäden in einem Jahr insgesamt gedeckelt sein, und mehrere zusammenhängende Fälle können als ein einziger gelten. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, tragen Sie pro Fall einen festgelegten Anteil selbst. Erschwert Ihr eigenes Verhalten die Schadenregulierung, entfällt die Erstattung des dadurch entstehenden Mehraufwands.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung im Schadenfall maximal?
Die Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Fall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Fall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Was ist die Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Was passiert bei Mehraufwand durch mein Verhalten?
Scheitert die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.