Für die Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regeln zum zuständigen Gericht bei Schadenereignissen im Ausland und bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland. Erfahren Sie, wann ausschließlich vor einem deutschen Gericht geklagt werden kann.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Für Streitigkeiten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo geklagt werden kann, wenn ein Schaden im Ausland passiert oder wenn Sie Ihren Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen. In diesen Fällen ist entweder ein deutsches Gericht oder das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständige Gericht maßgeblich.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände gelten grundsätzlich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend sind besondere Regelungen für Schäden im Ausland und für einen Wohnsitzwechsel ins außereuropäische Ausland vereinbart.
Wo kann ich klagen, wenn ein Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.