In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz sind neben Ihnen auch weitere Personen abgesichert – etwa Miteigentümer, Mithalter, Hüter, Reiter und Reitbeteiligte des versicherten Tieres. Erfahren Sie, wer als mitversicherte Person gilt und welche Voraussetzung dafür erfüllt sein muss.
Mitversichert sind folgende Personen:
- Miteigentümer:innen
- Mithalter:innen
- Hüter:innen
- Reiter:innen
- Reitbeteiligte des versicherten Tieres
Beispiel:
- Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen.
- Personen, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten.
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur Sie als Tierhalter sind geschützt, sondern auch andere Personen, die mit Ihrem Tier zu tun haben – zum Beispiel jemand, der Ihren Hund beaufsichtigt oder Ihr Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung reitet. Wichtig ist dabei, dass diese Personen die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausüben.
Häufige Fragen
Wer gilt als mitversicherte Person?
Mitversichert sind Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Hüter:innen, Reiter:innen sowie Reitbeteiligte des versicherten Tieres.
Ist eine Person mitversichert, die meinen Hund beaufsichtigt?
Ja. Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen, sind als Hüter:innen mitversichert – vorausgesetzt, sie sind in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig.
Sind Reitbeteiligte abgesichert?
Ja. Reitbeteiligte sowie Personen, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten, sind mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für mitversicherte Personen?
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Personen in dieser Eigenschaft nicht gewerbsmäßig tätig sind.