Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Premium der Allianz schützt Sie und mitversicherte Personen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Tier bei nicht gewerbsmäßiger Haltung einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht.
Die Tierhalter-Haftpflicht bietet Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie und die mitversicherten Personen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche wegen Schäden gegen Sie geltend, die Ihr Tier verursacht hat.
- Es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts.
- Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
- Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe: Verursacht eines Ihrer im Versicherungsschein genannten Tiere einen Schaden bei einer anderen Person, springt die Versicherung ein, wenn diese Person gesetzliche Ansprüche gegen Sie stellt. Voraussetzung ist, dass das Tier privat und nicht gewerbsmäßig gehalten wird und der Schaden während der Laufzeit der Versicherung entsteht. Abgedeckt sind Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden.
Häufige Fragen
Wer ist über die Tierhalter-Haftpflicht geschützt?
Geschützt sind Sie und die mitversicherten Personen bei Haftpflichtansprüchen Dritter.
Welche Tiere sind versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der nicht gewerbsmäßigen Haltung der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Ein Dritter macht Schadenersatzansprüche wegen eines von Ihrem Tier verursachten Schadens geltend, es handelt sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten und Folge ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebender Vermögensschaden.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden.
Was gilt als Schadenereignis?
Das Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.