Der Zusatzbaustein Sofortschutz der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift, wenn aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beansprucht werden kann – hier erfahren Sie, welche Bedingungen zur Leistungsdauer gelten, welche Nachweise nötig sind und in welchen Fällen keine Ansprüche bestehen.
Bedingungen zur Leistungsdauer des Sofortschutzes:
- Sie erhalten Leistungen aus dem Sofortschutz, wenn Sie aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beanspruchen können.
- Wenn wir mit Ihnen in unserem Vertrag eine Wartezeit vereinbart haben, gilt diese auch für den Sofortschutz.
- Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Vorversicherer einen Schaden ablehnt oder nur teilweise bezahlt.
- Bitte reichen Sie uns das Ablehnungsschreiben und die Unterlagen zum Umfang Ihres vorherigen Versicherungsschutzes als Nachweis ein.
Wann keine Ansprüche bestehen:
- Verweigert Ihr Vorversicherer die Leistung, weil Sie den Beitrag nicht bezahlt haben, haben Sie diesbezüglich keine Ansprüche aus dem Sofortschutz.
- Die Differenzdeckung umfasst auch keine Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs verzichtet haben.
Was bedeutet das konkret?
Der Sofortschutz springt ein, wenn Ihr früherer Versicherer im Schadenfall gar nicht oder nur zum Teil zahlt. Damit die Leistung geprüft werden kann, sollten Sie die Ablehnung melden und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Eine vereinbarte Wartezeit gilt dabei ebenso für den Sofortschutz. In bestimmten Fällen – etwa bei nicht gezahltem Beitrag beim Vorversicherer oder bei einem Leistungsverzicht – besteht kein Anspruch aus dem Sofortschutz.
Häufige Fragen
Wann greift der Sofortschutz?
Sie erhalten Leistungen aus dem Sofortschutz, wenn Sie aus der Deckung des Vorvertrags keine oder nur eine begrenzte Leistung beanspruchen können.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Bitte reichen Sie das Ablehnungsschreiben und die Unterlagen zum Umfang Ihres vorherigen Versicherungsschutzes als Nachweis ein. Teilen Sie uns außerdem mit, wenn Ihr Vorversicherer einen Schaden ablehnt oder nur teilweise bezahlt.
Gilt eine Wartezeit auch für den Sofortschutz?
Ja. Wenn im Vertrag eine Wartezeit vereinbart wurde, gilt diese auch für den Sofortschutz.
Wann bestehen keine Ansprüche aus dem Sofortschutz?
Wenn der Vorversicherer die Leistung verweigert, weil Sie den Beitrag nicht bezahlt haben, haben Sie diesbezüglich keine Ansprüche. Auch Leistungen, auf die Sie gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs verzichtet haben, sind von der Differenzdeckung nicht umfasst.