Im Tarif Smart der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz ist die Entschädigung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Erfahren Sie, wie Prozesskosten anteilig getragen werden, wann mehrere Schäden als ein Versicherungsfall gelten und welche Rolle Selbstbeteiligung und Mehraufwand spielen.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Versicherungssumme
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
- auf derselben Ursache oder
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Selbstbeteiligung
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbeteiligung).
Mehraufwand
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe im Tarif Smart gezahlt wird. Maßgeblich ist die vereinbarte Versicherungssumme, die pro Versicherungsfall gilt. Kosten, die bei der Bearbeitung entstehen, werden gesondert behandelt und nicht auf die Summe angerechnet. Ob eine jährliche Begrenzung, eine Selbstbeteiligung oder ähnliche Regelungen greifen, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Worauf ist die Entschädigung begrenzt?
Die zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gelten mehrere Versicherungsfälle als ein Fall?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Der Versicherungsfall gilt dann als im Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Wenn besonders vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung.
Was passiert bei Mehraufwand durch mein Verhalten?
Scheitert die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025