Bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Smart hat die Verletzung von Obliegenheiten spürbare Folgen: Je nach Verschulden kann die Leistung ganz entfallen oder gekürzt werden, zudem besteht ein fristloses Kündigungsrecht. Erfahren Sie, wann dennoch Anspruch bleibt und welche Nachweise wichtig sind.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind.
Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als Versicherungsnehmer einhalten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kann die Allianz die Leistung ganz verweigern oder kürzen – abhängig davon, wie schwer das Verschulden wiegt. Können Sie belegen, dass Ihr Verhalten keinen Einfluss auf den Schadenfall oder die Leistung hatte, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Welche Folge hat eine grob fahrlässige Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist die Allianz berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Bleibt der Leistungsanspruch trotz Pflichtverletzung erhalten?
Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht insoweit bestehen, als Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, kann die Allianz den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich und ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.