In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz erfahren Sie, wann der erste, einmalige und die Folgebeiträge fällig sind, welche Zahlungsperioden von einem Monat bis zu einem Jahr möglich sind und was beim SEPA-Lastschriftverfahren gilt, wenn ein Beitrag nicht eingezogen werden kann.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- einen Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag wird direkt nach Vertragsabschluss fällig – oder zum vereinbarten späteren Beginn des Versicherungsschutzes. Danach zahlen Sie regelmäßig am Monatsersten Ihrer Zahlungsperiode, die Sie selbst zwischen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich wählen können. Klappt der Lastschrifteinzug aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund nicht, kann die Allianz künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Ist ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden kann ich wählen?
Je nach Vereinbarung sind ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr möglich. Die vereinbarte Zahlungsperiode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Wo finde ich meine Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und haben Sie dies zu vertreten, kann die Allianz für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.