Nach einem Versicherungsfall dürfen bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung Smart der Allianz beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen – hier erfahren Sie, welche Frist gilt, welche Form erforderlich ist und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam.
- Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, haben sowohl Sie als auch die Allianz die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Wichtig ist dabei die Frist von einem Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen sowie die Textform, die zum Beispiel per E-Mail oder Brief erfüllt werden kann. Wann die Kündigung genau greift, hängt davon ab, ob Sie oder der Versicherer kündigt.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigen Sie, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam; Sie können aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.