Für den Tarif Smart der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Allianz gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den gesetzlichen Gerichtsständen gelten besondere Regelungen bei Schadenereignissen im Ausland sowie bei einem Wohnsitzwechsel in Staaten außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo eine Klage erhoben werden kann – etwa wenn sich ein versicherter Schaden im Ausland ereignet oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Länder außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände gelten?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend sind besondere Regelungen für Schadenereignisse im Ausland und für einen Wohnsitzwechsel vereinbart.
Wo kann geklagt werden, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Tritt ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland ein und hatten Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.