In der Privathaftpflichtversicherung Smart der Allianz erfolgt eine Beitragsanpassung zu Beginn der Versicherungsperiode, die auf die Feststellung folgt. Sinkt der neu kalkulierte Beitrag, muss er abgesenkt werden; fällt er höher aus, kann er erhöht werden.
Regelungen für den Zeitpunkt der Anpassung:
- Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Beitragsanpassung greift nicht sofort, sondern erst mit der nächsten Versicherungsperiode nach der Feststellung. Fällt die Neuberechnung günstiger aus, wird der Beitrag gesenkt. Fällt sie ungünstiger aus, ist eine Erhöhung möglich. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann gilt eine Beitragsanpassung?
Die Anpassung kann zu Beginn der Versicherungsperiode vorgenommen werden, die auf die Feststellung folgt.
Wird der Beitrag gesenkt, wenn die Neukalkulation niedriger ausfällt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, besteht die Verpflichtung, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Kann der Beitrag erhöht werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Beitrag erhöht werden.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Sie gelten im Tarif Smart der Privathaftpflichtversicherung der Allianz.