Erhöht die Allianz in der Privathaftpflichtversicherung Smart nach einer Neukalkulation den Beitrag, steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Erfahren Sie, welche Frist gilt, wann die Mitteilung zugehen muss und wann eine Beitragserhöhung ausnahmsweise kein Kündigungsrecht auslöst.
Ihre Rechte nach Mitteilung der Anpassung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz Ihren Beitrag im Tarif Smart nach einer Neukalkulation anhebt, informiert sie Sie vorab darüber. Ab dem Zugang dieser Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Damit Ihre Kündigung fristgerecht ist, reicht es aus, sie rechtzeitig abzusenden. Steigt der Beitrag nur wegen einer höheren Versicherungssteuer, besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Monatsfrist beginnt, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Habe ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. Die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf Ihr Kündigungsrecht hin. Diese Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.