In der Allianz Privathaftpflichtversicherung im Tarif Premium sind qualitative und quantitative Risikoänderungen automatisch und sofort mitversichert – ohne dass Sie etwas tun müssen. Für bestimmte neu entstehende Risiken wie Familiengründung, Immobilienerwerb oder die Anschaffung eines Hundes greift zusätzlich die Vorsorgeversicherung, sofern Sie diese fristgerecht anzeigen.
Im Laufe der Zeit können sich Lebensumstände verändern. Dadurch verändern sich Risiken oder entstehen neu.
Automatisch mitversichert (Erhöhung und Erweiterung):
Qualitative und quantitative Risikoänderungen sind im Rahmen dieses Vertrages automatisch und sofort mitversichert (Erhöhung und Erweiterung). Sie müssen nichts weiter tun.
Beispiel: Sie besitzen eine Katze und erwerben nun zusätzlich noch eine Zweite.
Vorsorgeversicherung für neu entstehende Risiken:
Bei folgenden neu entstehenden Risiken gewähren wir bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, mindestens jedoch sechs Monate lang, Versicherungsschutz (Vorsorgeversicherung):
- Gründung einer Familie
- Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes
- Anschaffung eines Öltanks
- Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung)
- Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses
- Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst
Ihre Anzeigepflicht:
Sie sind nach unserer Aufforderung verpflichtet, diese neuen Risiken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie die Veränderung nicht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Ausnahme – versicherungspflichtige Risiken:
Nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge fallen Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Ihre Lebensumstände, passt sich Ihr Versicherungsschutz in vielen Fällen von selbst an: Werden bestehende Risiken größer oder kommen neue hinzu, sind diese automatisch mitversichert. Für einige besonders bedeutsame neue Risiken gilt eine befristete Vorsorge, die Sie jedoch auf Aufforderung fristgerecht melden müssen, damit der Schutz erhalten bleibt. Risiken mit gesetzlicher Versicherungspflicht sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Häufige Fragen
Muss ich Risikoänderungen aktiv melden?
Qualitative und quantitative Risikoänderungen (Erhöhung und Erweiterung) sind automatisch und sofort mitversichert – hier müssen Sie nichts weiter tun. Bei den unter die Vorsorgeversicherung fallenden neu entstehenden Risiken sind Sie nach Aufforderung verpflichtet, diese innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Wie lange gilt der Schutz aus der Vorsorgeversicherung?
Bei neu entstehenden Risiken wird Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gewährt, mindestens jedoch sechs Monate lang.
Welche neu entstehenden Risiken fallen unter die Vorsorgeversicherung?
Dazu gehören die Gründung einer Familie, die Anschaffung eines Hundes oder eines Pferdes, die Anschaffung eines Öltanks, der Erwerb einer Immobilie (auch durch Erbschaft oder Schenkung), die Vermietung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses sowie die Aufnahme einer Tätigkeit als Beamt:in oder als Angestellte:r im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn ich eine Veränderung nicht melde?
Melden Sie die Veränderung nach Aufforderung nicht innerhalb eines Monats, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Gelten die Regelungen auch für versicherungspflichtige Risiken?
Nein. Risiken, für die eine Versicherungspflicht besteht, fallen nicht unter die Regelungen zu Erhöhung und Erweiterung sowie Vorsorge. Ein Beispiel ist die Anschaffung eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs.