Bei der Privathaftpflichtversicherung im Tarif Premium der Allianz startet der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss unter bestimmten Voraussetzungen mit Rücktritt oder Leistungsfreiheit rechnen.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem Termin, den Sie im Vertrag vereinbart haben – vorausgesetzt, Sie überweisen Ihren ersten Beitrag rechtzeitig. Bleibt diese Zahlung aus, kann der Versicherer nach den gesetzlichen Regeln reagieren und im Ernstfall nicht leisten oder sich vom Vertrag lösen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Welcher Beitrag ist für den Beginn maßgeblich?
Maßgeblich ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die Regelung bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Die Regelung stützt sich auf die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.