In der Privathaftpflichtversicherung der Allianz im Tarif Basis gilt der Schutz für Sie als Versicherungsnehmer, doch auch mitlebende Personen sind als Mitversicherte geschützt – die Versicherungsleistung selbst können jedoch ausschließlich Sie geltend machen.
Für wen gilt der Schutz:
Der Schutz der Privat-Haftpflichtversicherung (nachfolgend als „Privat-Haftpflicht“ bezeichnet) gilt für Sie als unseren Versicherungsnehmer bzw. unsere Versicherungsnehmerin.
Von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren aber auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Sie sind als Vertragspartner die versicherte Person. Personen, die mit Ihnen zusammenleben, können ebenfalls mitversichert sein. Beim Einfordern der Leistung sind allerdings allein Sie berechtigt, diese gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Schutz der Privat-Haftpflicht?
Der Schutz gilt für Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin.
Sind auch andere Personen mitversichert?
Ja, von Ihrer Privat-Haftpflicht profitieren auch andere Personen, die zum Beispiel mit Ihnen zusammenleben (Mitversicherte).
Wer kann die Versicherungsleistung geltend machen?
Die Versicherungsleistung können nur Sie als Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsnehmerin geltend machen.